Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Leistungen von Johannes Faupel als freier Texter und Fachjournalist

AGB Johannes Faupel, freiberuflicher Texter, Konzeptioner, Berater und Fachjournalist

Diese AGB sind öffentlich unter der Internetadresse schnelletexte.de/agb einsehbar und haben Gültigkeit für sämtliche hier beschriebenen und alle diesen ähnlichen Dienstleistungen des Konzeptions- und Werbetexters Johannes Faupel – im folgenden auch Auftragnehmer genannt – und seinen Auftraggebern.

1  Auftragserteilung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Vertragsgrundlage für die Erstellung der Werke und Dienstleistungen von Johannes Faupel in den Bereichen Marketingberatung, Werbung, Konzeption, PR-Text, fachjournalistischer Text, Werbetext und Öffentlichkeitsarbeit sowie alle mit diesen Themen verbundenen Dienstleistungen.
(2) Diese AGB sind grundlegender Bestandteil jedes schriftlich wie mündlich geschlossenen Vertrages zwischen Johannes Faupel und seinen Auftraggebern. Abweichende Regelungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers sowie Änderungen oder Ergänzungen der hier vorliegenden AGB werden nur dann gültig, nachdem sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden. Es gelten die hier vorliegenden AGB von Johannes Faupel uneingeschränkt auch dann, wenn der Auftragnehmer den abweichenden Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners / Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.

2 Urheberrecht und Nutzungsrecht

(1) Unabhängig von der Schöpfungshöhe sind alle vom Auftragnehmer an den Auftraggeber in mündlicher wie schriftlicher Form übermittelten Ideen, Konzeptionen und Texte, hierzu zählen auch Vorarbeiten, Skizzen, Auszüge und Entwürfe, urheberrechtlich geschützt. Das Nutzungsrecht wird für den im Auftrag schriftlich vereinbarten Umfang nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erteilt. Wird im Auftrag nichts anderes vereinbart, so gilt die Übertragung des einfachen Nutzungsrechtes.
(2) Werden Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers durch den Auftraggeber in einem größeren Umfang als vertraglich vereinbart genutzt, ist eine entsprechend höhere Vergütung nachzuentrichten.

3 Kostenvoranschläge und Vergütung

(1) Die Leistungen des Auftragnehmers werden auf Basis des im Kostenvoranschlag übermittelten und durch Auftragserteilung des Auftraggebers akzeptierten Honorars abgerechnet.
(2) Ein Projektfestpreis bezieht sich auf den nach Erfahrungswerten vor Auftragsausführung absehbaren Aufwand. Ergeben sich höhere Aufwände als angenommen, wird dies dem Vertragspartner bei Bekanntwerden der Umstände schriftlich mitgeteilt.
(3) Ändert der Auftraggeber im Projektverlauf die Aufgabenstellung, so ist der bis zum Zeitpunkt der Änderung entstandene Aufwand gegenüber dem Auftragnehmer zu vergüten; bei erkennbarem Mehraufwand wird ein erweitertes Angebot erstellt.

4 Zahlung

(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Akontorechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
(2) Bei Neukunden gelten folgende Abschlagszahlungen in Form von Akontorechnungen als vereinbart: 30 v.H. der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 50 v.H. der Auftragssumme sofort nach Lieferung der Hälfte der vereinbarten Leistungen und 20 v.H. nach Beendigung des Auftrages innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
(3) Die Abschlagsregelung gilt grundsätzlich auch bei allen anderen Aufträgen ab einem Honorar von über EUR 1.500 EUR zzgl. 19 % MwSt. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zugrunde gelegt.

5 Haftung, Geheimhaltung, Versand, KSK-Abgabe

(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und grundsätzlich nicht für Sach- und andere Schäden in den Räumen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer mit Auftragserteilung und auch über das Ende einer Vertragsbindung hinaus von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit den Arbeiten des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden sollten; hierzu zählen z. B. Ansprüche aus der sogenannten Prospekthaftung oder Ansprüche wegen möglicher Verletzungen etwa des Wettbewerbsrechts, des Arzneimittelrechts, des Kennzeichenrechts und des Lebensmittelrechts sowie aller anderen Rechtsbestimmungen. Das Endlektorat und die rechtliche Überprüfung sind generell nicht Bestandteile von Aufträgen. Sämtliche inhaltlichen Überprüfungen obliegen den Vertragspartnern / Auftraggebern des Auftragnehmers.

Eine Haftung des Auftragnehmers für inhaltliche oder orthographische Fehler in Texten ist ausgeschlossen. Mit der Abnahme von Texten und Werbemaßnahmen gelten diese als durch den Auftraggeber freigegeben, auch hinsichtlich jeglicher Rechtsfragen
Auf Wunsch kann der Auftragnehmer einen externen Dienstleister für das Lektorat empfehlen.
(2) Eine Haftung des Auftragnehmers ist grundsätzlich auf die Höhe des für den Auftrag vereinbarten Honorars beschränkt.
(3) Sollte ein Auftraggeber aus urheberrechtlichen oder anderen Gründen nicht zur Verwendung von an den Auftragnehmer übermittelten Texten oder Bildern berechtigt sein, so stellt dieser den Auftragnehmer von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellung von der Haftung durch den Auftraggeber gilt auch dann, falls der Auftragnehmer im Zusammenhang mit auftragsgemäß angefertigten Arbeiten auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden sollte, etwa weil durch Inverkehrbringung von Arbeitsproben zur Eigenwerbung von Dritten eine Urheberrechtsverletzung erblickt werden sollte.

(4) Die abschließende rechtliche Überprüfung aller Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers obliegt allein dem Auftraggeber, da der Auftragnehmer nicht über die entsprechende juristische Expertise verfügt.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung über alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag übermittelten Geschäftsgeheimnisse – auch über den Bestand einer Geschäftsbeziehung hinaus. Gedruckte oder im Internet veröffentlichte Werke unterliegen keiner Verpflichtung zur Geheimhaltung, auch nicht etwaigen Geheimhaltungsverpflichtungen des Auftraggebers.

(6) Lieferverzögerungen: Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die auf der Vernachlässigung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber beruhen, z. B. verspätete oder versäumte Bereitstellung von Informationen, die für die Ausarbeitung eines Werkes des Auftragnehmers erforderlich sind. Die Abnahme eines elektronisch oder postalisch versandten Entwurfs ist erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung Mängel rügt. Sollten wesentliche Abweichungen vom ursprünglichen Auftragsgegenstand bestehen und der Auftraggeber diese fristgerecht rügen, wird der Auftragnehmer diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

(7) Kündigung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grunde kündigen, z. B. aufgrund durch den Auftragnehmer zu verantwortenden Lieferverzugs. Der Auftragnehmer ist in diesem Falle dazu berechtigt, den bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig ohne Angabe gewichtiger Gründe, so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, 75 Prozent der vereinbarten und noch nicht geleisteten Vergütung als Ausfallhonorar zu verlangen. Ein Abzug jener Aufwendungen, die durch die Kündigung nicht mehr entstehen, jedoch bei planmäßiger Fortsetzung des Vertragsverhältnisses sonst entstanden wären, ist in diesem Falle nicht möglich.

(8) Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Auftraggeber zu nennen, deren Logo sowie Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zu zeigen, auch auf eigenen Webseiten. Der Auftragnehmer darf die von ihm entwickelten Ideen, Texte, Konzepte und Werbemittel zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Eigenwerbung nutzen. Die Nutzungsrechte an Entwürfen, die vom Auftraggeber abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben uneingeschränkt beim Auftragnehmer.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Daten in ausreichender Qualität (Auflösung) und bei gedruckten Werken darüber hinaus je fünf ungefaltete Belegmuster zur Verfügung.

(9) Der Versand von Unterlagen und Dateien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Sollen die generellen Risiken des E-Mail-Versands – auch bei verschlüsselten Dateien – ausgeschlossen werden, wählt der Auftraggeber vor Auftragserteilung die Versandform Einschreiben.

(10) Künstlersozialkasse: Die sogenannte Künstlersozialkasse (KSK) erhebt nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVersG) für Selbständige Künstler/Publizisten eine Künstlersozialabgabe, sofern ein Auftraggeber „nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilt bzw. die Gesamtsumme der in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte 450,- € übersteigt“. Diese gesetzliche Abgabe wird pauschal und unabhängig davon erhoben, ob der Auftragnehmer in der Künstlersozialversicherung versichert ist. Für die Zahlung der Künstlersozialabgabe ist eine formlose Meldung des Auftraggebers über die Inanspruchnahme von Leistungen des Auftragnehmers bei der Künstlersozialkasse gesetzlich vorgeschrieben.

Anmerkung: Dieser Hinweis ist nicht als Billigung dieser gesetzlichen Regelung durch den Auftragnehmer und auch nicht als Zustimmung zur pauschalen Einordnung als „Künstler oder Publizist“ zu werten. Es wird lediglich auf die durch den gesetzlichen Zwang entstandenen Verpflichtungen hingewiesen.

6 Für alle Verträge mit Johannes Faupel gilt

(1) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
(2) Gerichtsstand ist bei allen Uneinigkeiten Frankfurt am Main.
(3) Für alle Verträge auf der Basis dieser AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind diese durch Regelungen zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck entsprechen.

Stand dieser AGB: zuletzt aktualisiert im Oktober 2023

Johannes Faupel
Hasselhorstweg 6
D-60599 Frankfurt am Main
Tel. +49-69-4800 8888
Fax +49-69-68 60 14 99
E-Mail: info@schnelletexte.de
Steuer-Nr.: 012 816 03663
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 208 907 948
Finanzamt Frankfurt am Main II

Kontaktieren Sie mich.